Medizinprodukterecht & Fachkreise

Informationen für Angehörige der Fachkreise

Unsere Website richtet sich mit Informationen zu Medizinprodukten und ästhetisch-regenerativen Verfahren ausschließlich an Angehörige der Fachkreise im Sinne des Medizinprodukterechts.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MPDG) gehören zu den Angehörigen der Fachkreise: Angehörige der Heilberufe, Angehörige des Heilgewerbes oder Angehörige von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, sowie sonstige Personen, die Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufs in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden.

Das vollständige Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) finden Sie hier. Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) finden Sie hier.

Hinweis: Die auf dieser Website dargestellten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken für qualifizierte Fachkreise und ersetzen keine fachärztliche Beratung.